Zuletzt aktualisiert: 24.09.2026
Diese Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie erläutert, nach welchen Grundsätzen HypeHubra.net journalistische Inhalte erstellt, verwendet und überprüft. HypeHubra.net ist ein nichtkommerzieller Schweizer Nachrichtenblog mit redaktionellen Beiträgen zu Personen des öffentlichen Lebens, Kultur, Unterhaltung und Politik. Die Richtlinie richtet sich an Leserinnen und Leser, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie Personen, die eine mögliche Rechtsverletzung oder einen sachlichen Fehler melden möchten. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung und kann die Würdigung eines Einzelfalls nach Schweizer Recht nicht vorwegnehmen.
Geltungsbereich und redaktioneller Anspruch
Diese Richtlinie gilt für die redaktionell veröffentlichten Texte, Bilder, Bildunterschriften, Überschriften und sonstigen Inhalte auf https://1512.neurogena.net. Sie betrifft insbesondere Beiträge über Schweizer Persönlichkeiten und Themen von öffentlichem Interesse. Die Redaktion achtet auf eine sorgfältige, verständliche und faire Darstellung. Sie unterscheidet nach Möglichkeit zwischen überprüfbaren Tatsachen, Angaben aus Quellen, Zitaten, Einordnungen und Kommentaren.
Journalistische Arbeit kann sich mit kontroversen Aussagen, öffentlicher Kritik und unterschiedlichen Darstellungen eines Ereignisses befassen. Das allein macht einen Beitrag nicht unzulässig. Massgeblich sind unter anderem der Zusammenhang, das öffentliche Interesse, die Sorgfalt bei der Recherche, die erkennbare Trennung von Tatsachen und Wertungen sowie die Rechte der betroffenen Personen. Die Redaktion bemüht sich, Aussagen nicht verkürzt oder irreführend wiederzugeben und wesentliche Umstände angemessen zu berücksichtigen.
Urheberrecht und Rechte an den Inhalten
Texte, eigene Fotografien, grafische Gestaltungen, Zusammenstellungen und weitere redaktionelle Inhalte können nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz geschützt sein. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, verbleiben die Rechte bei HypeHubra.net, den jeweiligen Autorinnen und Autoren, Fotografierenden oder anderen Rechteinhabenden. Eine Nennung von Namen, Werken, Marken oder Veranstaltungen in einem Beitrag bedeutet nicht, dass HypeHubra.net Rechte daran beansprucht.
Das Lesen, private Speichern im üblichen Browserrahmen und das Teilen einer Seitenadresse im üblichen Umfang sind zulässig, soweit dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Nicht gestattet ist insbesondere, wesentliche Teile von Beiträgen oder Bildern ohne erforderliche Zustimmung zu vervielfältigen, erneut zu veröffentlichen, systematisch zu übernehmen, in Datenbestände einzuspeisen oder den Eindruck einer eigenen redaktionellen Urheberschaft zu erwecken. Gesetzliche Schranken des Urheberrechts, namentlich zulässige Nutzungen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen, bleiben vorbehalten.
Bildrechte, Persönlichkeitsrechte und öffentliche Personen
Bei Bildern prüft die Redaktion nicht nur urheberrechtliche Fragen, sondern auch die Rechte abgebildeter Personen. Das Recht am eigenen Bild, die Privatsphäre, der Schutz der Ehre und weitere Persönlichkeitsrechte sind im schweizerischen Zivilrecht und Datenschutzrecht bedeutsam. Bei Personen des öffentlichen Lebens kann ein berechtigtes Informationsinteresse bestehen. Dieses rechtfertigt jedoch keine schrankenlose Darstellung ihres Privatlebens.
Besondere Zurückhaltung ist angezeigt, wenn Beiträge sensible Lebensbereiche, Gesundheit, Familie, Kinder, Wohnorte, nicht öffentliche Situationen oder belastende Vorwürfe betreffen. Auch bei öffentlichem Interesse wird der Kontext berücksichtigt. Bilder dürfen nicht in einer Weise eingesetzt werden, die einen falschen tatsächlichen Zusammenhang nahelegt. Wer Rechte an einem Bild geltend macht oder eine Verletzung persönlicher Interessen vermutet, kann dies nach dem unten beschriebenen Verfahren melden.
Zitate, Quellen und faire Berichterstattung
Die Redaktion kann Zitate verwenden, wenn sie der Erläuterung, Auseinandersetzung oder Einordnung eines Themas dienen und ihr Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt ist. Zitate werden, soweit redaktionell möglich und sachlich sinnvoll, als solche kenntlich gemacht und ihrem Ursprung zugeordnet. Ein Zitat soll den Sinn einer Aussage nicht verfälschen. Die blosse öffentliche Verfügbarkeit einer Aussage, eines Bildes oder eines Beitrags bedeutet allerdings nicht, dass jede Übernahme frei zulässig ist.
Quellen können eigene Recherchen, öffentliche Erklärungen, Medienberichte, Dokumente oder nachvollziehbare Hinweise sein. Nicht jede Quelle darf oder kann offen gelegt werden; etwa wenn schutzwürdige Interessen, Quellenschutz oder die Sicherheit einer Person betroffen wären. In solchen Fällen versucht die Redaktion, Angaben besonders sorgfältig zu prüfen und den Informationsstand transparent zu beschreiben. Unbestätigte Behauptungen werden nicht als gesicherte Tatsachen dargestellt.
Keine Nutzeruploads und keine Kommentare
HypeHubra.net stellt keine Funktion für Nutzeruploads, öffentliche Kommentare oder von Leserinnen und Lesern veröffentlichte Beiträge bereit. Es gibt daher keine allgemeine Einräumung von Nutzungsrechten durch Nutzende und kein Verfahren für die Moderation von Kommentaren. Hinweise an die Redaktion sind keine Veröffentlichungen auf der Website und werden nicht allein aufgrund ihrer Übermittlung zu redaktionellem Inhalt.
Wer der Redaktion Informationen übermittelt, sollte nur Angaben senden, deren Weitergabe rechtmässig ist, und keine unnötigen personenbezogenen Daten Dritter übermitteln. Eine Mitteilung führt weder zu einer Veröffentlichung noch zu einer Verpflichtung, über ein Thema zu berichten. Redaktionelle Entscheidungen erfolgen unabhängig und unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfalt sowie der betroffenen Rechte.
Meldung mutmasslicher Urheberrechts- oder Inhaltsverletzungen
Wenn Sie meinen, dass ein Inhalt auf https://1512.neurogena.net Ihr Urheberrecht, ein verwandtes Schutzrecht, ein Recht am Bild, ein Persönlichkeitsrecht oder ein anderes geschütztes Recht verletzt, senden Sie Ihre Meldung an [email protected]. Bitte wählen Sie einen sachlichen Betreff und beschreiben Sie den Vorgang so konkret, dass die Redaktion ihn prüfen kann. Diese Schweizer Richtlinie ist kein Verfahren nach dem Recht der Vereinigten Staaten und wird nicht als solches bezeichnet.
Eine Meldung ist am hilfreichsten, wenn sie die folgenden Angaben enthält:
- den vollständigen Namen und eine Kontaktmöglichkeit der meldenden Person;
- bei Vertretung: eine Erklärung, in wessen Namen gehandelt wird und welche Berechtigung zur Vertretung besteht;
- eine genaue Bezeichnung des beanstandeten Inhalts mit der vollständigen Seitenadresse und, falls möglich, Titel, Veröffentlichungsdatum oder Bildbeschreibung;
- eine nachvollziehbare Beschreibung des geltend gemachten Rechts und der Gründe, weshalb eine Verletzung vermutet wird;
- bei Urheberrechten: Angaben zum ursprünglichen Werk, zur eigenen Rechteinhaberschaft oder zur erteilten Bevollmächtigung;
- alle Unterlagen oder Umstände, die die Prüfung unterstützen können, etwa eine Rechtekette, eine Einwilligung, ein Veröffentlichungsnachweis oder eine präzise Gegenüberstellung;
- eine Erklärung nach bestem Wissen, dass die Angaben vollständig und zutreffend sind.
Bitte senden Sie keine Ausweiskopien oder anderen besonders sensiblen Unterlagen, sofern diese für die Beurteilung nicht erforderlich sind. Bei unvollständigen Meldungen kann die Redaktion Rückfragen stellen oder die Prüfung auf die vorliegenden Angaben beschränken. Eine Meldung begründet für sich allein noch keine Feststellung einer Rechtsverletzung.
Prüfung, Stellungnahme und mögliche Massnahmen
Nach Eingang einer hinreichend konkreten Meldung prüft die Redaktion den beanstandeten Inhalt anhand der verfügbaren Informationen. Dabei können namentlich die behauptete Rechtsinhaberschaft, der Nutzungskontext, mögliche gesetzliche Schranken, das öffentliche Interesse, die Genauigkeit einer Tatsachenbehauptung und die Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Soweit angemessen, kann die Redaktion Personen oder Stellen, deren Sicht für die Prüfung wesentlich ist, um eine Stellungnahme bitten.
Ergibt die Prüfung einen Korrekturbedarf oder erscheint eine vorläufige Vorsichtsmassnahme sachgerecht, kann HypeHubra.net Inhalte berichtigen, ergänzen, aktualisieren, den Zugriff auf einzelne Inhalte einschränken, Bilder austauschen, Bildunterschriften ändern oder Inhalte entfernen. Die Wahl der Massnahme hängt vom Einzelfall ab. Eine Entfernung kann erfolgen, ohne dass damit ein abschliessendes rechtliches Schuldeingeständnis verbunden ist. Umgekehrt bedeutet das Belassen eines Inhalts nicht, dass Einwände unbeachtet geblieben sind.
Korrekturen, Gegendarstellungen und sachliche Hinweise
Die Redaktion nimmt Hinweise auf Fehler ernst. Wenn eine veröffentlichte Tatsachenangabe ungenau, unvollständig oder missverständlich ist, kann sie nach Prüfung berichtigt oder mit einem erklärenden Hinweis ergänzt werden. Bei Beanstandungen zu Deutung, Gewichtung oder Ton wird geprüft, ob eine Klarstellung, eine Ergänzung oder eine andere journalistische Reaktion angemessen ist. Nicht jede abweichende Einschätzung verlangt eine Änderung; sie kann jedoch Anlass für eine erneute Prüfung sein.
Betroffene Personen können ihre Sicht schriftlich an [email protected] schildern. Damit eine Stellungnahme sinnvoll geprüft werden kann, sollte sie sich auf konkrete Aussagen beziehen und überprüfbare Berichtigungen benennen. Gesetzliche Rechte, einschliesslich allfälliger Ansprüche nach Schweizer Recht, bleiben von dieser redaktionellen Möglichkeit unberührt.
Missbrauch des Meldeverfahrens
Meldungen sollen dem Schutz berechtigter Rechte dienen. Wer wissentlich falsche Angaben macht, Tatsachen entstellt, eine Berechtigung vortäuscht oder das Verfahren einsetzen möchte, um rechtmässige Berichterstattung ohne tragfähigen Grund zu unterdrücken, kann die sachliche Prüfung erschweren. Die Redaktion kann in solchen Fällen zusätzliche Nachweise verlangen, mehrfach gleichlautende unbegründete Eingaben zusammenfassen oder auf weitere sachliche Korrespondenz beschränken.
Eine formalisierte Gegendarstellung nach einem ausländischen Plattformverfahren ist für diese Website nicht vorgesehen. Wer mit einer Beanstandung nicht einverstanden ist oder ergänzende Unterlagen vorlegen möchte, kann dies im Rahmen einer sachlichen Stellungnahme tun. Gesetzliche Verfahren und Ansprüche nach anwendbarem Recht werden dadurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
Datenschutz bei Mitteilungen
Bei einer Meldung werden die darin enthaltenen Kontakt- und Sachangaben für die Prüfung und Bearbeitung des Anliegens verwendet. Bitte übermitteln Sie nur die Informationen, die für Ihr Anliegen erforderlich sind. Personenbezogene Daten werden im Rahmen des anwendbaren schweizerischen Datenschutzrechts und nur insoweit verarbeitet, wie dies zur Kommunikation, Prüfung, Dokumentation und Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Angaben können offengelegt werden, wenn dies für eine sachgerechte Klärung notwendig oder rechtlich geboten ist.
Anwendbarer Rahmen, Änderungen und Kontakt
Diese Richtlinie orientiert sich am Schweizer Recht, insbesondere an den Grundsätzen des Urheberrechts, des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes, soweit diese auf die jeweiligen Inhalte und Vorgänge anwendbar sind. Sie beschreibt die redaktionelle Praxis von HypeHubra.net und begründet keine weitergehenden Zusagen als gesetzlich vorgesehen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben jederzeit vorbehalten.
HypeHubra.net kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Anforderungen oder technische Gegebenheiten ändern. Die jeweils veröffentlichte Fassung gilt ab dem oben genannten Aktualisierungsdatum. Fragen zu dieser Richtlinie sowie Meldungen mutmasslicher Rechtsverletzungen richten Sie bitte an [email protected].